Änderungen an der Musterberufsordnung

Der 118. Deutsche Ärztetag hat Änderungen an der (Muster-)Berufsordnung beschlossen. So ist Patienten auf Verlangen unverzüglich Einsicht in die vollständige, sie betreffende Patientenakte zu gewähren, sofern der Einsichtnahme nicht erhebliche therapeutische Gründe oder sonstige erhebliche Rechte entgegenstehen. Desweiteren sind Teil-Berufsausübungsgemeinschaften zwischen medizinisch-technischen und patientenbezogenen Disziplinen künftig zulässig, sofern nicht der Gewinn ohne Grund in einer Weise verteilt wird, die nicht dem Anteil der persönlich erbrachten Leistungen entspricht.
 
Überprüft wird noch der Gedanke, Weiterbildung (jedenfalls für Zusatzweiterbildungen) auch nebenberuflich zu ermöglichen.
 
Quelle: Arzt- und Medizinrecht kompakt


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