Bereinigung der KV-Honorare bei Selektivverträgen

Wenn in einer Region ein Selektivvertrag oder ein Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung geschlossen wird, können die Kassen Honorarvolumen aus dem Honorartopf der KV herausholen. Diesen Vorgang nennt man „Bereinigen“. Die korrekte Herauslösung von Honoraranteilen für Selektivverträge ist jedoch kompliziert. Dies liegt u.a. daran, dass schon die Honorarverteilung im Kollektivvertrag komplexen Regeln folgt. Daher ist es schwierig, bestimmte Anteile fair herauszulösen.

Grundsätzlich gilt: Schreiben sich besonders viele multimorbide ältere Patienten in einen Selektivvertrag ein, gehen der KV höhere Honorarzuweisungen verloren – die RLV-Fallwerte sinken. Schreiben sich vor allem junge und gesunde Patienten in einen Selektivvertrag ein, gilt das Gegenteil: Die RLV-Fallwerte können sogar steigen.

Mittlerweile ist es in vielen Fällen zu Streit zwischen den Beteiligten gekommen, z.B. in Bayern und in Baden-Württemberg, wo eine Bereinigung der KV-Honorare wegen der AOK-Hausarztverträge vorgenommen werden musste. Kritik entzündete sich vor allem an der Tatsache, dass offenbar Ärzte, die nicht an diesen Verträgen teilnehmen, Honorareinbußen im RLV zu erleiden hatten.

Der Erweiterte Bundesausschuss hat nun nach monatelangen Beratungen im Dezember 2009 Regeln für die Bereinigung sämtlicher Kassenverträge nach § 73 b und c sowie § 140 d SGB V für das Jahr 2010 festgelegt. Danach darf eine Bereinigung in der jeweiligen Fachgruppe höchstens dazu führen, dass der Fallwert im Regelleistungsvolumen um 2,5 Prozent sinkt – nicht mehr. Diese Grenze hat der Erweiterte Bewertungsausschuss gegen die Stimmen der Krankenkassen beschlossen, die dem Vernehmen nach lieber vier Prozent angesetzt hätten.

Quelle: Deutsches Ärzteblatt


In Kontakt bleiben: