Beschlossen und Verkündet: Neues Vertragsarztrecht zum 1.1.2007

Am 27.10.2006 hat der Bundestag das neue Vertragsarztrecht verabschiedet, so dass es zum 1.1.2007 in Kraft treten kann. Das Gesetz bietet den Vertragsärzten nach Einschätzung von Medizinrechtlern weitreichende neue Möglichkeiten hinsichtlich der Kooperation untereinander und der Anstellung von Kollegen. Hier die wichtigsten betriebswirtschaftlichen Auswirkungen im Stenostil:

Ärzte können Praxis-Filialen an weiteren Standorten errichten, wenn die Versorgung dort verbessert wird und die Versorgung am Stammsitz nicht leidet.

Kollegen in verschiedenen Praxen können für interessante Indikationen (z.B. Diabetes, Adipositas, KHK) oder im Bereich der Prävention gemeinsam abgestimmte medizinische Leistungen für Patienten anbieten und die damit erzielten Erträge untereinander aufteilen (Teilgemeinschaftspraxis).

Mehrere Praxen können sich standortübergreifend zu einer Gemeinschaftspraxis zusammen schließen. Dieser Zusammenschluss kann auch KV-Grenzen überschreiten. In diesem Fall können die Partner sich eine KV auswählen, von der sie vergütet werden.

Ärzte können künftig fachgleiche oder fachfremde Kollegen mit eigenem Budget anstellen. Voraussetzung ist, dass der Praxisinhaber weitere Zulassungen für seine angestellten Ärzte erwirbt.

In unterversorgten Gebieten können Ärzte über das 68. Lebensjahr hinaus praktizieren. Das Maximal-Alter für den Eintritt in die GKV-Versorgung (bisher 55 Jahre) wird generell aufgehoben. Dies ist interessant z.B. für erfahrene Klinik-Ärzte, die in den ambulanten Bereich wollen. Die parallele Tätigkeit in Praxis und Klinik ist unbeschränkt möglich.

Für medizinische Versorgungszentren (MVZ) gibt es ab dem 1.1.2007 keine Möglichkeit mehr zur Zulassungsverdopplung nach 5 Jahren. Neu ist die Möglichkeit, die eigene Zulassung zu halbieren. Dies führt auch zu einer Halbierung des Budgets.

Quellen u.a.:
Bundesgesundheitsministerium (www.die-gesundheitsreform.de),
Anwaltskanzlei Großbölting (www.grossboelting.de),
Anwaltskanzlei Hohmann (www.hohmann-koeln.de)


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