Betriebswirtschaftliches Glossar für die Arztpraxis

In dieser Ausgabe unseres Newsletter veröffentlichen wir den zehnten und somit letzten Teil unseres kleinen betriebswirtschaftlichen Glossars für Ärzte. Das Glossar umfasste insgesamt zehn Teile und kann ab sofort auf unserer Homepage www.frielingsdorf.de unter „Praxisberatung“ herunter geladen werden.

Teil 10: Direkte Kosten / Indirekte Kosten
Kriterium für direkte Kosten ist die unmittelbare (direkte) Zurechenbarkeit zu einer ärztlichen Tätigkeit (z.B. Sonographiegerät und ärztliche Arbeitszeit bei einer sonographischen Untersuchung). Direkte Kosten können variable oder auch fixe Kosten sein.

Indirekte Kosten sind Kosten, die einer ärztlichen Tätigkeit nicht unmittelbar zugeordnet werden können (z.B. Raumkosten der Rezeption und des Warteraumes oder Personalkosten der Helferinnen bei einer sonographischen Untersuchung). Indirekte Kosten müssen daher ggf. über einen geeigneten Verteilungsschlüssel (vgl. Ausführungen zu Fixkosten) zugeordnet werden.


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