Bonus-Malus-Regelung – Auswirkung für Vertragsärzte

Ziel des Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetzes (AVWG) ist „die Sicherstellung einer wirtschaftlichen Arzneimittelversorgung und die Abwendung von Beitragserhöhungen für die Versicherten durch die Verordnung zu vieler und zu teurer Medikamente, ohne medizinisch notwendige Verordnungen einzuschränken“.

Für niedergelassene Vertragsärzte relevant ist insbesondere die sogenannte Bonus-Malus-Reglung. Nach einer bundesweiten Festlegung, wie hoch die Kosten für eine indikationsspezifische medikamentöse Behandlung pro Tag sein dürfen (sogenannte normierte Tagestherapiekosten), kommt es zu einem individuellen, d. h. arztspezifischen Malus, wenn von einem Arzt unwirtschaftlich im Sinne des Gesetzes verordnet wird. Erfolgt eine Kostenüberschreitung, soll der Arzt eine Maluszahlung nach folgender Staffelung an die Krankenkassen entrichten.

Ein Bonus hingegen soll erfolgen, wenn Ärzte wirtschaftlich im Sinne des AVWG verordnen und die normierten Tagestherapiekosten unterschritten werden. Im Gegensatz zum Malus erfolgt der Bonus jedoch nicht arztspezifisch, sondern wird über alle Vertragsärzte eines KV-Gebietes ermittelt und an diese über die KV verteilt. Hochbrisant an dieser Bonus-Regelung: Der Patient könnte wirtschaftliche Interessen des Arztes unterstellen, wenn er ein gewünschtes Medikament nicht erhält.

Ursprünglich sollte das AVWG zum 1. April 2006 in Kraft treten. Da der Bundesrat kürzlich dem Gesetzentwurf nicht zugestimmt und den Vermittlungsausschuss angerufen hat, ist der Einführungszeitpunkt noch unklar. Das Gesetz kann jedoch noch mit Kanzlermehrheit verabschiedet werden. KBV und die Spitzenverbände der Krankenkassen sollen bis zum 15. September 2006 eine Vereinbarung über die Grundlagen des Bonus-Malus-Systems vorlegen.


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