Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG)

Das Bundeskabinett hat am 26.9.2018 den Kabinettsentwurf des TSVG verabschiedet. Niedergelassene Ärzte sollen u.a. die folgenden extrabudgetären Vergütungen erhalten:
  • Leistungen für neue Patienten
  • Leistungen für Bestandspatienten mit neuer Diagnose
  • Leistungen für Patienten in der offenen Sprechstunde
  • Akutleistungen für Patienten nach Vermittlung durch Terminservicestellen (bei Hausärzten dauerhafte Leistungen)
  • Erhöhung der Versicherten-/Grundpauschale für neue Patienten (Aufschlag 25%) und für Patienten in der offenen Sprechstunde (Aufschlag 15%)
  • € 5 für Vermittlung eines dringenden Facharzttermins (nur Hausarzt)
Wie bei anderen Akteuren im Gesundheitswesen (Apotheken, Sanitätshäuser, Krankenhäuser, Krankenkassen etc.) ist es ebenfalls für niedergelassene Ärzte legitim und notwendig, ihr Verhalten auch nach wirtschaftlicher Vorteilhaftigkeit auszurichten. Wird das TSVG in dieser Form beschlossen, würde das folgende „Praxismodell“ belohnt:
  • Weitgehende Abschaffung der Terminsprechstunde (-> prophylaktische Erweiterung der Wartezone ggf. sinnvoll)
  • Lediglich Patienten von Terminservicestellen und neue Patienten (beim Erstbesuch) erhalten einen Termin
Erfahrungsgemäß kann es im Gesetzgebungsverfahren noch Veränderungen geben, so dass konkrete Maßnahmen derzeit verfrüht wären.


In Kontakt bleiben: