Die Terminservicestelle der KVen scheint zu kommen

Die umstrittene neue Terminservicestelle bei der KV, an die sich Patienten mit Überweisung (bei Augen-, Frauen- und Kinderärzten auch ohne Überweisung) zwecks Vereinbarung eines Facharzt-Termines wenden können, scheint nun tatsächlich zu kommen. Innerhalb von einer Woche muss die KV diesen Patienten künftig einen Facharzttermin innerhalb der nächsten vier Wochen vermitteln. Ist dies nicht möglich, muss dem Versicherten ein ambulanter Behandlungstermin im Krankenhaus angeboten werden, sofern eine Behandlung innerhalb von vier Wochen aus medizinischen Gründen erforderlich ist.

Den durch diese Terminservicestellen entstehenden Mehraufwand bei den KVen hat der Gesetzgeber erkannt. Aufgrund der nicht bekannten Anzahl der möglichen Inanspruchnahme der Terminservicestellen und dem Aufwand der Vermittlungstätigkeiten könne jedoch der jährliche Erfüllungsaufwand nicht bestimmt werden. Nach Einschätzung von Medizinrechtlern gehe die Finanzierung der Terminservicestellen zusätzlich zu Lasten des KV-Budgets und damit der Vertragsärzte, da die Krankenkassen nicht verpflichtet werden könnten, dies zu übernehmen.


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