Elektronische Steueranmeldung nun doch wieder Pflicht

Das BMF bleibt stur. Es bleibt bei der im Schreiben vom 24.04.2005 genannten Fristverlängerung nur bis Ende Mai. Für nach dem 31. Mai 2005 endende Anmeldezeiträume muss die Abgabe der (Vor-)Anmeldungen (Umsatzsteuer und Lohnsteuer) wieder elektronisch erfolgen. Nach Mitteilung des Deutschen Steuerberaterverbandes hat das Bundesfinanzministerium (BMF) eine bis Ende Mai geltende Ausnahmeregelung nicht verlängert. Das BMF teile nicht die Bedenken, dass sich die ausschließlich elektronische Abgabe der (Vor-)Anmeldungen nicht mit der Abgabenordnung in Einklang bringen lässt. Das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen hat seinen entgegenstehenden Erlass zurückgenommen.
Hinweis: Die Abgabe in Papierform ist in seltenen Härtefällen weiterhin auf Antrag möglich.

Quelle: ADVISA GmbH Berlin, eine von 130 bundesweit im Verbund tätigen Steuerberatungsgesellschaften mit der Spezialisierung auf Mediziner;
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