Fachkongresse oder Urlaub?

Aufwendungen für Fachkongresse sind für Ärzte ein ständiger Zankapfel mit dem Finanzamt. Denn dieses unterstellt regelmäßig, dass in den Kosten für die Weiterbildung auch eine private Nutzung enthalten ist. Weil das nicht gestattet ist, wird der Abzug der Aufwendungen als Betriebsausgabe oder Werbungskosten oft nicht gewährt. Um das Problem aus der Welt zu schaffen, hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil jene Voraussetzungen zusammengefasst, die eine berufliche Veranlassung von Fachkongressen bestätigen (VI R 8/05 vom 11.01.2007).

Kongress muss mit dem Beruf zusammenhängen
Nach dem Urteil sind die Kongressgebühren dann abzugsfähig, wenn das Thema der Veranstaltung einen objektiven Zusammenhang mit dem Beruf des Arztes hat. Gleichzeitig muss der Kongress auch die Person in ihrem Beruf fördern. Besucht ein Arzt einen Rhetorik-Kurs, lässt sich der Zusammenhang mit seinem Beruf nicht erkennen. Bei Weiterbildungen von Arzthelferinnen ist der Zusammenhang hingegen sichtbar.

Reisekosten müssen beruflich sein
Auch zu den Reisekosten hat sich der BFH geäußert. Er sagt, der vollständige Abzug der Kosten setze voraus, dass die Reisekosten fast ausschließlich beruflich bedingt sind. Das sei der Fall, wenn ein beruflicher Anlass gegeben ist oder private Reiseinteressen nicht den Schwerpunkt bilden. Außerdem wurde festgelegt, dass es unerheblich ist, ob die Veranstaltung im Inland oder Ausland stattfindet.

Anwesenheitstestat erforderlich
Zum Nachweis der Tatbestandsmerkmale fordert der BFH die Vorlage des Kongress-Programms sowie eine Bestätigung, dass die Veranstaltung tatsächlich besucht wurde. Dazu reiche ein Anwesenheitstestat oder anderweitige Bestätigungen, wie z.B. Zeugenaussagen.

Wer also auf Nummer sicher gehen will, sollte sämtliche Kongress- und Reiseunterlagen aufbewahren. Dann könnte aus einem Zankapfel ein Bonbon des Finanzamtes werden.

Quelle: ADVISA GmbH Berlin, eine von 130 bundesweit im Verbund tätigen Steuerberatungsgesellschaften mit der Spezialisierung auf Mediziner;
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