Förderung von Praxisnetzen künftig für KVen verpflichtend?

Der Gesetzgeber plant in seinem aktuellen Gesetzesentwurf („Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung“) eine Neuerung die Förderung von Praxisnetzen betreffend. Die KVen müssten demnach den von ihnen anerkannten Praxisnetzen gesonderte Vergütungsregelungen anbieten. Im Referentenentwurf heißt es hierzu: „Für Praxisnetze, die von den Kassenärztlichen Vereinigungen anerkannt sind, müssen gesonderte Vergütungsregelungen vorgesehen werden; für solche Praxisnetze können auch eigene Honorarvolumen als Teil der morbiditätsbedingten Gesamtvergütungen nach § 87a Absatz 3 gebildet werden.“

Einige KVen (zum Beispiel die KV Schleswig-Holstein) sind bei der Förderung von Praxisnetzen bereits ohne gesetzgeberischen Zwang aktiv geworden. Andere KVen müssten nun nachziehen.


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