Frankreich – Sachleistungsprinzip verfassungswidrig

Frankreichs Ärzte jubeln: Am 22. Januar hat der nationale Verfassungshof das umstrittene Sachleistungsmodell, das die Regierung gegen den erbitterten Widerstand der Ärzteschaft einführen wollte, für verfassungswidrig erklärt.
Nach erfolglosen Streiks und Massendemonstrationen gegen die Reform hatten Ärzteverbände gegen den Gesetzentwurf geklagt. Der Verfassungshof begründet seine Entscheidung damit, dass die Regierung oder der Staat nicht berechtigt seien, berufstätigen Menschen, die selbst keine Staatsangestellten sind, eine Abrechnungsmethode zu diktieren.
 
Quelle: Ärzte Zeitung, 26.01.2016


In Kontakt bleiben: