Gesundheitswesen 2006 – wie auf dem Basar …

Das GMG 2004 hat Kliniken Möglichkeiten eröffnet, in den ambulanten Versorgungsbereich einzudringen. Viele Kliniken nutzen diese Möglichkeiten, in dem sie Kassenzulassungen von abgabewilligen niedergelassenen Ärzten erwerben. Die Ziele dabei sind unterschiedlich. Folgende Varianten sind nach unserer Erfahrung derzeit zu unterscheiden:

1. Ausbau des eigenen Standortes

Das Krankenhaus erwirbt eine Zulassung und verlegt diese an den Klinikstandort. So wird das Leistungsangebot um ambulante Leistungen komplettiert und die Klinik wächst zum attraktiven Gesundheitsstandort mit Vollversorgung.

2. Eroberung neuer Märkte

Das Krankenhaus erwirbt die Zulassung einer Praxis, die bisher nicht oder wenig einweist. Die Zulassung verbleibt am angestammten Praxisstandort, der bisherige Praxisinhaber wird angestellt, die Patientenströme werden in die eigene Klinik umgelenkt. So werden neue Einweisungen erworben. Auf gleiche Weise kann eine Klinik auch einen guten Einweiser aufkaufen, um die Übernahme durch eine konkurrierende Klinik zu vermeiden.

3. Sicherung eigener Märkte

Zahlreiche Regionen sind heute durch Unterversorgung bedroht. In diesem Fall wandern die Patienten notgedrungen in andere Regionen ab und somit möglicherweise in das Einzugsgebiet einer anderen Klinik. Um die ambulante Versorgung im eigenen Einzugsgebiet sicher zu stellen, erwerben Kliniken ansonsten unverkäufliche Zulassungen und besetzen sie mit eigenen Ärzten. So werden die Patienten im Einzugsgebiet der Klinik gehalten.

Der Handel blüht also. Für den niedergelassenen Vertragsarzt stellt sich daher jetzt eine strategische Frage. Entweder sofort die Praxis (ggf. vorzeitig) abgeben und den Bieterwettstreit der Kliniken zum eigenen wirtschaftlichen Vorteil nutzen. In diesem Fall gilt es, die Angebote der Kliniken genau auf Werthaltigkeit und Rahmenbedingungen zu prüfen.

Oder die eigene freiberufliche Zukunft sichern und als Gegengewicht eine regionale Gemeinschaft mit den Kollegen gründen – egal ob als standortübergreifende Kooperation oder als ambulantes Zentrum. Wer jetzt keine Entscheidung trifft, läuft Gefahr, zwischen den sich formierenden Interessensgruppen zerrieben zu werden.

Unser Angebot Nr. 1:
Wir prüfen für Sie Angebote, die von Kliniken an Sie heran getragen werden, und erläutern Ihnen die Hintergründe und Konsequenzen.

Unser Angebot Nr. 2:
Wir entwickeln für Sie und die Kollegen in Ihrer Region passende kooperative Modelle, die die hervorragenden Möglichkeiten des neuen Berufsrechts umsetzen.


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