GMG: Qualitätsmanagement in Praxen jetzt Pflicht

Der Gesetzgeber hat § 135a SGB V nun ergänzt um folgende Passage:

„Vertragsärzte…sind nach Maßgabe der §§ 136a, 136b, 137 und 137d verpflichtet,…einrichtungsintern ein Qualitätsmanagement einzuführen und weiterzuentwickeln.“

Damit ist jetzt klar: Die Einführung und Verbesserung eines praxiseigenen QM-Systems ist für niedergelassene Vertragsärzte Pflicht, nicht aber die Zertifizierung. Es empfiehlt sich, ein QM-System in Anlehnung an die DIN ISO 9001:2000 einzuführen. Zum einen orientieren sich praktisch alle Institutionen (KVen, Ärztekammern, Berufsverbände) an dieser Norm. Zum anderen lässt die Norm erhebliche Freiräume bei der individuellen Ausgestaltung eines QM-Systems und stellt nur Minimalanforderungen. Andere QM-Systeme sind zum Teil erheblich aufwändiger.
In welcher Form später der Nachweis des eigenen QM-Systems erfolgen soll, hat der Gesetzgeber offen gelassen. Dazu bestehen mittlerweile zahlreiche Möglichkeiten: Zertifikate, die sich an der DIN ISO 9001:2000 orientieren, werden angeboten von KVen, Berufsverbänden, Ärztekammern, dem TÜV und anderen gewerblichen Anbietern.

Wichtig: Die Vorbereitung, also die Einführung eines QM-Systems nach DIN ISO 9001:2000, ist für alle diese Zertifikate ähnlich. Mit unserer QM-Workshopserie können Sie in einer Gruppe von 5-10 Kollegen diese Vorbereitung kostensparend und effizient durchführen. Kontaktieren Sie uns bei Interesse unter 0221 / 139 836-0 oder per Mail unter info@frielingsdorf.de


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