Gutachterhonorare: Bundesregierung will höhere Sachverständigen-Vergütung

Einem vom Bundeskabinett gerade beschlossenen Gesetzentwurf zufolge soll die Erarbeitung gerichtlicher Sachverständigengutachten ab Mitte nächsten Jahres besser bezahlt werden. Hierzu wurde ein „Kostenmodernisierungsgesetz“ erarbeitet, das das bisherige Zeugen- und Sachverständigenentschädigungsgesetz (ZSEG) ablöst und eine Honorarsteigerung von rund 20 % vorsieht. Statt eines Stundensatzes von bisher EUR 25,- bis EUR 52,-, sollen Ärzte nunmehr ein Honorar zwischen EUR 50,- und EUR 85,- erhalten. Die Honorarhöhe bemisst sich nach dem Schwierigkeitsgrad der Tätigkeit. Einfache Gutachtertätigkeiten werden in die Honorargruppe M1 (EUR 50,-) eingestuft; hierunter fallen z.B. Gutachten in Gebührenrechtsfragen, zur Minderung der Erwerbsfähigkeit sowie zur Verhandlungs- oder Vernehmungsfähigkeit. Mit EUR 60,- stündlich (M2) werden Gutachten nach standardisiertem Schema ohne Erörterung spezieller Kausalzusammenhänge mit einfacher medizinischer Verlaufsprognose bezahlt, z.B. Feststellung einer Fahrtüchtigkeit durch Alkohol, Drogen, Medikamenten, zur Einrichtung einer Betreuung oder zu spurenkundlichen oder rechtsmedizinischen Fragestellungen mit Befunderhebungen. In die Honorargruppe M3 (EUR 85,-) fallen Gutachten mit hohem Schwierigkeitsgrad, die eine Begutachtung spezieller, möglicherweise strittiger Kausalzusammenhänge oder differentialdiagnostischer Probleme erfordern. Als Beispiele seien hier Gutachten zu ärztlichen Behandlungsfehlern, in Unterbringungsverfahren sowie zum Kausalzusammenhang bei problematischen Verletzungsfolgen genannt. – Der von der Regierung vorgelegte Gesetzentwurf ist zu begrüßen. Es ist höchste Zeit, dass die überkommenen, deutlich zu niedrig bemessenen Vergütungsregelungen des alten ZSEG abgelöst werden. Einziger Wermutstropfen: Aufgrund der Erhöhung der Sachverständigenhonorare, mit der übrigens auch eine Erhöhung der Gerichtskosten einhergeht, werden die Prozesskosten und damit letztlich auch die Prämien der Rechtsschutzversicherungen steigen.

Quelle: Rechtsanwälte Wienke & Becker – Köln, Bonner Straße 323, 50968 Köln, Tel.: 0221/3765-30, Fax.: 0221/3765-312, newsletter@kanzlei-wbk.de, www.info.kanzlei-wbk.de


In Kontakt bleiben: