Honorarreform 2009: Lohnt sich Röntgen noch?

Zum Thema Teilröntgen sind über die Jahre schon unzählige Rentabilitätsberechnungen vorgelegt worden. Nun lohnt sich eine entsprechende Betrachtung unter RLV-Bedingungen erneut.

Zur Verfügung stehen maximal € 5/Fall: In einer Praxis mit 1.000 Fällen also € 5.000/Quartal. Bei einer Vergütung von rund 200 Punkten pro Aufnahme (eine Ebene) und einem Punktwert von 3,5 Cent ergibt sich ein Honorar von € 7 pro Aufnahme (eine Ebene). Ein Röntgen-RLV von € 5.000 reicht also in der Tausend-Scheine-Praxis für 714 Aufnahmen pro Quartal (= 55 Aufnahmen in der Woche).

Dem EBM2000plus lag ursprünglich eine ganz andere Kalkulation zugrunde. Die KBV kalkulierte damals für ein konventionelles Röntgengerät eine Auslastung von 80%. Die anfallenden Praxiskosten wurden so auf rund 2.480 Aufnahmen pro Quartal umgelegt und entsprechend niedrig pro Aufnahme vergütet.

Ergebnis:
Nur wenn sich mindestens drei Praxen zusammenschließen, kann die ursprüngliche EBM-Kalkulation erreicht werden. Der Betrieb eines Röntgengerätes ist damit für eine Einzelpraxis mit GKV-Schwerpunkt endgültig nicht mehr rentabel.


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