Kassenarztzulassungen nur noch auf Zeit?

Wie die Ärzte Zeitung diese Woche berichtete (Nr. 75 u. 77, Jahrgang 30), schlage der GKV-Spitzenverband vor, Kassenarztzulassungen in Zukunft nur noch auf Zeit zu vergeben. Dies solle der Stärkung der Kliniken bei der ambulanten Leistungserbringung dienen und helfen, Überversorgung (z.B. in Städten) abzubauen.

So kritisiere der GKV-Spitzenverband in einem Eckpunktepapier, dass Kliniken und Vertragsärzte oft ohne erkennbare Abstimmung nebeneinanderher arbeiten würden. Der Spitzenverband fordere deshalb eine Ärzte- und Versorgungsplanung, die zugleich Hausärzte, Fachärzte und z.B. ambulante Operationen von Kliniken umfasse.

Um dem immer größer werdenden Ärztemangel und der Überversorgung in Städten entgegenzuwirken, sollen nach Vorstellung des Spitzenverbandes Zulassungen für Vertragsarztpraxen nur noch auf Zeit vergeben werden. Die Zulassung würde dann erlöschen, sobald sich der Arzt zur Ruhe setze.

Die derzeitige Regelung sieht dagegen vor, dass niedergelassene Ärzte ihre Praxis mit der Kassenarztzulassung entweder an einen Nachfolger übergeben oder dem Zulassungsausschuss der KV zurückgeben können – eine Vererbung der reinen Kassenarztzulassung ist, entgegen den Ausführungen der Ärzte Zeitung bzw. des GKV-Spitzenverbandes, nicht möglich.
Aktuell haben sich Regierung und Opposition zum Vorschlag des GKV-Spitzenverbandes, Kassenarztzulassungen künftig nur noch auf Zeit zu vergeben, bereits ablehnend geäußert.


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