Keine Gewerbesteuerpflicht für Ärzte und Zahnärzte

Regierung und Opposition haben sich im Vermittlungsausschuss auf einen Kompromiss bei der geplanten Steuerreform und den Reformen am Arbeitsmarkt geeinigt. Wichtig insbesondere für Ärzte und Zahnärzte:

Entgegen dem Bundestagsbeschluss vom 17. Oktober 2003 sind die Pläne für eine Gewerbesteuerpflicht der Freiberufler nunmehr vom Tisch.

  • Der Eingangssteuersatz wird mit Wirkung zum 1.1.2004 von derzeit 19,9 Prozent auf 16 % statt wie geplant auf 15 % gesenkt.
  • Der Spitzensteuersatz soll ab dem neuen Jahr 45 Prozent statt wie geplant 42 % betragen.
  • Die Eigenheimzulage wird nicht abgeschafft, sondern um 30 % gesenkt.
  • Die Pendlerpauschale wird auf 30 Cent pro gefahrenem Kilometer gesenkt (bisher 36 Cent für die ersten zehn Kilometer und 40 Cent für jeden weiteren Kilometer).

Quelle: European Tax & Law


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