Kostenerstattung mit weiteren Befürwortern

Die KV Schleswig-Holstein hat Ende November gemeinsam mit dem Verband der privatärztlichen Verrechnungsstellen sowie dem Kieler Institut für Mikrodatenanalyse ein Vergütungs-Modell präsentiert, welches die Finanzierungsprobleme der GKV künftig lösen soll. Innerhalb dieses Modelles (welches „Gesundheitskonto mit Solidargutschrift“ getauft wurde) sollen Ärzte ihre Leistungen künftig nach GOÄ mit der KV abrechnen. Der Patient wäre dabei zu 10% an den von ihm verursachten Behandlungskosten beteiligt. Um diese Zuzahlungen zu leisten, erhielte jeder Patient am Jahresbeginn von seiner Krankenkasse eine Gutschrift in Höhe von 10% der individuell für ihn im kommenden Jahr zu erwartenden ambulanten Behandlungskosten.

Nicht genutzte Beträge aus der Gutschrift kann sich der Patient am Jahresende auszahlen oder in das Folgejahr übertragen lassen. Reicht die Gutschrift hingegen in einem Jahr nicht aus, zahlt der Patient die darüber hinausgehenden Zuzahlungen bis maximal 1% des Jahreseinkommens (0,5% bei chronisch Kranken) selber.

Hartmannbund, GFB und KBV unterstützen das Modell. Dr. Köhler äußerte: „Wir wären froh, wenn solche Modelle erprobt würden.“ Eine offizielle Stellungnahme der Krankenkassen zu diesem revolutionären Vorschlag der KV Schleswig-Holstein steht noch aus.

Quelle: Deutsches Ärzteblatt Dezember 2010


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