Künftig bessere Anerkennung von Berufsqualifikationen der Heilberufe

Das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen der Heilberufe trat am 6.12.2007 mit seiner Verkündung in Kraft. Mit diesem Gesetz werden 19 Gesetze und 21 Rechtsverordnungen (so z.B. u. a. die Bundesärzteordnung, die Bundesapothekerordnung, die Approbationsordnungen für Ärzte, Zahnärzte und Apotheker, die entsprechenden Ausbildungsverordnungen, das Zahnheilkundegesetz, das Psychotherapeutengesetz) geändert. Die Anerkennung von Berufsqualifikationen der Heilberufe in der Europäischen Union soll erleichtert werden. Ziel ist die Beseitigung der Hindernisse der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit. Für den Gesundheitsbereich regelt die Richtlinie u. a., dass Berufsgruppen mit einer Ausbildung in Heilberufen in den EU-Staaten gegenseitig anerkannt werden. Außerdem sieht die Richtlinie Erleichterungen für Leistungserbringer vor, die nur vorübergehend und gelegentlich in einem anderen Mitgliedsstaat arbeiten wollen. Es besteht aber noch weiterhin Anpassungsbedarf in den Ländervorschriften, insbesondere in den Heilberufs- und Kammergesetzen sowie im Weiterbildungsrecht. Das Gesetz ist unter www.bgblportal.de einzusehen (BGBl. I Nr. 60 vom 6. Dezember 2007 (BGBl. I 2007, 2686 ff.)).

Mitgeteilt von RA’in Dr. Annette Bäumer, Fachanwältin für Medizinrecht, Köln, annette.baeumer@hwhn.de


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