Leistungserbringung niedergelassener Ärzte am Krankenhaus

Die Schiedsstelle Rheinland hat in einem Schiedsstellenverfahren entschieden, dass Leistungen von niedergelassenen Kooperationsärzten, die neben ihrer Praxistätigkeit am Krankenhaus angestellt sind, bei der Ermittlung des Erlösbudgets eines Krankenhauses zu berücksichtigen sind. Diese Leistungen sind daher zugunsten des Krankenhauses von den Kostenträgern ohne weitere Prüfung im Krankenhaus-Budget zu berücksichtigen.

Die Leistungen von niedergelassenen Kooperationsärzten, die nicht am Krankenhaus angestellt sind, können im Rahmen der Budget-Festlegung ebenfalls berücksichtigt werden. Das Krankenhaus muss gemäß Schiedsspruch dann jedoch nachweisen, dass für die Patienten unmissverständlich erkennbar war, dass es sich bei der Leistung dieser Ärzte um eine Krankenhausleistung handelt, bei der die Gesamtverantwortung auf Seiten des Krankenhauses liegt.

Krankenhaus-Verbände empfehlen ihren Mitgliedern daher, niedergelassene Kooperationsärzte fest anzustellen, damit dieser Nachweis nicht geführt werden muss.


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