Neue Bedarfsplanung noch im Dezember?

Die seit 1993 geltende Bedarfsplanung soll überarbeitet werden. Im Jahr 2013 sollen die Neuerungen bundesweit bereits in Kraft treten. Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) steht dem Vernehmen nach kurz vor dem Abschluss der Beratungen und will am 20. Dezember 2012 seine neue Bedarfsplanungsrichtlinie vorlegen.

Die künftige Bedarfsplanung umfasst alle Fachgruppen (außer Zahnärzten) und schneidet die Planungsbereiche (die sich bisher an den Landkreisen orientieren) neu zu. Statt der bisherigen 395 Planungsbereiche soll es nach einem Vorschlag der KBV künftig 883 Planungsbereiche für Hausärzte geben. Für die fachärztliche Versorgung soll es demnach 372 Planungsbereiche, für die spezialisierte fachärztliche Versorgung 97 Bereiche und für die sogenannte „gesonderte fachärztliche Versorgung“ 17 Bereiche geben (wohl entsprechend der 17 KV-Bezirke).

In den Bundesländern sind in den vergangenen Monaten Landesgremien gegründet worden, in denen die Richtlinie ab Mitte 2013 umgesetzt wird.

Quelle: Ärztezeitung


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