Neuer EBM 2013

Offenbar ist es dieses Jahr wieder so weit: Der EBM wird reformiert. Vermutlich für die 2. Jahreshälfte steht eine substantielle Neuordnung des Abrechnungskataloges ins Haus. Wesentliches Merkmal dürfte nach bisher vorliegenden Informationen die Trennung von hausärztlicher und fachärztlicher Abrechnung sein.

Die Fachärzteschaft dürfte nach dem Versorgungsebenenmodell der KBV (s.o.) in Grundversorger und in Spezialversorger aufgeteilt werden. Honorarstatistiken der KBV legen nahe, dass sich in den letzten Jahren die Honorarschere zwischen fachärztlichen Grundversorgern und Spezialversorgern weit geöffnet hat. Nach Angaben der KBV lag der durchschnittliche Jahresüberschuss der rund 50.000 fachärztlichen Grundversorger bei rund € 110.000, der Überschuss der rund 4.000 fachärztlichen Spezialversorger hingegen bei durchschnittlich rund € 207.000 pro Jahr.

Zu den Grundversorgern zählen gemäß Versorgungsebenenmodell der KBV u.a. die folgenden Fachgruppen:

  • Augenärzte
  • Chirurgen
  • Frauenärzte
  • Hautärzte
  • HNO-Ärzte
  • Nervenärzte
  • Orthopäden
  • Psychotherapeuten
  • Urologen

Für diese (und einige weitere) Fachgruppen ist eine zusätzliche Abrechnungsziffer, die „Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung“ geplant. Die Höhe der Pauschale, die pro Patient außerhalb des RLV bezahlt wird, schwankt für die oben aufgeführten Fachgruppen zwischen € 2,50 und € 6. Dies entspricht einer Honorarerhöhung zwischen 3% und 5% bezogen auf das bisherige KV-Honorar. Bezahlt wird diese neue Pauschale aus der morbiditätsbezogenen Gesamtvergütung. Die Gegenfinanzierung erfolgt einerseits über Einsparungen in anderen Bereichen, andererseits über zusätzliche Zahlungen der Krankenkassen.


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