Plausibilitätsprüfungen in MVZ verschärft

Einzelne KVen haben (teilweise inoffiziell) verlauten lassen, dass sie bei Plausiblitätsprüfungen von angestellten Ärzten im MVZ statt der üblichen 780 Stunden / Quartal eine reduzierte Plausibilitäts-Schwelle von 520 Stunden / Quartal ansetzen (dies entspricht einer 40-Stunden-Woche). Die Ärzte-Zeitung berichtet dies in ihrer Ausgabe vom 14. Juni 2012 bspw. für die KV Bayerns.

Eine solcherart verkürzte Plausibilitäts-Grenze kann für MVZ oder ggf. auch für Praxen mit angestellten Ärzten dazu führen, dass ihre Abrechnung im Rahmen der Plausibilitäts-Prüfungen der KV als implausibel angesehen wird. In der Folge kann es u.a. zu Honorar-Regressen kommen. Umso mehr ist es also von Bedeutung, die eigenen Plausibilitäts-Zeiten im Laufe des Quartals sorgfältig im Auge zu behalten.

Besonderes Augenmerk sollte dabei darauf gelegt werden, ob die zuständige KV die Plausibilitäts-Zeiten für die gesamte Einrichtung überprüft, oder ob eine arztbezogene Prüfung erfolgt. Im letzteren Fall erhöht sich die Gefahr von Implausibilitäten nochmals deutlich.

Tipp:
Wer Klarheit über das Thema Plausibilitäts-Prüfungen und diverse weitere Risikofaktoren in der Honorar-Abrechnung benötigt, kann von Frielingsdorf Consult für € 270 zzgl. MwSt. einen Abrechnungs-Check erstellen lassen. Bitte kontaktieren Sie uns bei Interesse unter info@frielingsdorf.de.


In Kontakt bleiben: