Praxis-Strategie erspart teure Kurzschlussreaktionen

Wenn sich der Umsatz einer Einzel- oder Gemeinschaftspraxis nicht immer so positiv entwickelt, wie es der Praxisinhaber oder die Partner erwarten, muss der nächste Schritte nicht unbedingt eine Standortverlegung oder gar die Auflösung der Gemeinschaftspraxis sein. Denn speziell in einer Kooperation, in der sich die beiden Partner mit ihren Fähigkeiten ergänzen, eröffnen sich den Ärzten vielfältige Wachstumschancen, die sie als Einzelkämpfer nicht unbedingt haben.

Deshalb sollte zunächst durch eine Standortanalyse und eine Analyse der wirtschaftlichen Entwicklungsmöglichkeiten der Praxis geklärt werden, in welcher finanziellen Situation sich die Praxis tatsächlich befindet und welche Wachstumsmöglichkeiten am aktuellen Standort vorhanden sind. Mithilfe einer Standortanalyse können die Praxisinhaber z. B. gezielt auf Veränderungen in der Bevölkerungsstruktur reagieren. So sollte das Praxiskonzept (Leistungsspektrum und Service) an die Altersstruktur der Patienten im Einzugsgebiet der Praxis angepasst werden.

Wenn sich die Partner in einer Gemeinschaftspraxis räumlich trennen möchten, besteht die Möglichkeit zur Gründung einer Zweigstelle. So kann nicht nur ein größeres Einzugsgebiet abgedeckt, sondern auch die bestehende Kooperation weiter fortgeführt werden.

Eine Gemeinschaftspraxis, in der die Partner harmonisch zusammenarbeiten, sollte daher nicht ohne weiteres aufgegeben werden. Gleiches gilt für einen gut eingeführten Praxisstandort, auch bei einer bereits länger bestehenden Einzelpraxis. Zwar können sich Standortfaktoren im Laufe der Zeit ändern, doch das muss nicht notwendigerweise einen Umzug zur Folge haben. Es ist allerdings notwendig, den Standort regelmäßig zu analysieren, damit man rechtzeitig auf Veränderungen reagieren und mit einem Praxiskonzept, das die neuen Bedingungen berücksichtigt, weiterhin erfolgreich am alten Standort arbeiten kann.


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