Praxisabgabe einmal anders

Früher lief die Praxisabgabe zwangsläufig über den jungen Kollegen, der die Praxis des älteren Kollegen käuflich erwarb und diese fortan an gleicher Stelle fortführte. In Zeiten, in denen investitionswillige und -fähige Praxisübernehmer rar sind, haben häufig solche Praxisinhaber das Nachsehen, deren Praxen in ländlichen Gebieten liegen. Viele junge Kollegen scheuen neben der Investition in unsicheren Zeiten vor allem auch die lebenslange Bindung an einen Ort, der in der Liste der eigenen Traumziele möglicherweise nicht verzeichnet ist. Daher bleiben heute zunehmend auch gut laufende und attraktive Praxen unverkäuflich.

Einen Ausweg bietet das neue Vertragsarztrecht. Denn seit dem 1.1.2007 können außer Neueinsteigern auch etablierte Kollegen als Käufer auftreten, die die Praxis dann weiterführen oder an ihren Stammsitz verlegen. Die Zulassung des ausscheidenden Kollegen betreibt der Käufer dabei mittels eines angestellten Arztes weiter, so dass er Budget und Patienten des ausscheidenden Kollegen übernehmen kann. Natürlich muss ein angestellter Arzt als Ersatz für den ausscheidenden Kollegen gefunden werden. Auf diesen Kollegen kommt jedoch keinerlei Investition zu. Und da das Engagement als angestellter Arzt ggf. auch wieder lösbar ist, entfällt auch die lebenslange Bindung an einen Ort.

Nach dieser Methodik sind künftig regionale Verbünde denkbar, in denen mehrere Kollegen einer Fachrichtung ausscheidende Praxisinhaber abfinden und deren Zulassung in den eigenen Reihen halten.

Fazit: Die Übergabe der Praxis an einen etablierten Kollegen kann in ländlichen Gebieten das Problem der Praxisabgabe lösen. Die Suche nach einem Nachfolger kann sich dann auf einen angestellten Arzt beschränken, der häufig leichter zu finden ist, als ein klassischer Übernehmer mit Investitionswillen und langfristiger Lebensplanung.


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