Praxisassistent in Hausarztpraxen: Regelung für Jungpraxen

Am 27. Januar 2015 hat der Bewertungsausschuss die fehlende Regelung für neu zugelassene Hausärzte ergänzt. Demnach müssen die für die Abrechnung der Leistungen eines nichtärztlichen Praxisassistenten erforderlichen Mindestfallzahlen erst ab dem 7. Quartal nach der Niederlassung nachgewiesen werden. In der Praxis tätige Job-Sharing-Ärzte werden bei der Ermittlung der notwendigen Mindestfallzahlen nicht mitgezählt.
 
Quelle: Deutsches Ärzteblatt
 


In Kontakt bleiben: