Schleswig-Holstein: Ministerium stoppt Vertrag zur ambulanten Versorgung

Das Kieler Sozialministerium hat einen neuen Versorgungsvertrag der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) untersagt. Die KV hatte mit dem Landesverband Nord der Innungskrankenkassen (IKKen) einen Wahltarif „Gesetzlicher Privattarif“ ausgehandelt, der Versicherten der IKK-Direkt bei Vertragsärzten eine Behandlung wie ein Privatpatient erlaubt hätte. „Wir fordern von der Politik Verlässlichkeit bei der Gestaltung der medizinischen Versorgung. Mit diesem Schritt schafft sie den gerade eingeführten Wettbewerb wieder ab“, so Ralf W. Büchner, Vorstandsvorsitzender der KVSH. Die Aufsichtsbehörde hatte beanstandet, die im Gesetz verankerte Beitragssatzstabilität werde durch den Vertrag gefährdet. Dies trifft jedoch nach KV-Angaben nicht zu. KVSH und IKK wollen daher gegen die Beanstandung des geplanten Vertrages klagen. (Pressemitteilung der KV Schleswig-Holstein)

Quelle: KBV

Lesen Sie dazu auch den Artikel „Der Gesetzliche Privatpatient – was ist das?“ in unserer Newsletter-Ausgabe 04/2007.


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