Überarbeitung der Bedarfsplanung

Zum 30. Juni 2019 trat eine überarbeitete Bedarfsplanungs-Richtlinie in Kraft. Für die Umsetzung haben die Landesausschüsse maximal 6 Monate Zeit.
 
Einige Eckpunkte aus der Pressemitteilung des GBA:
  • Durch Anpassung der geltenden Verhältniszahlen könnten bundesweit 3.470 neue Niederlassungsmöglichkeiten entstehen (davon entfallen knapp 42% auf den hausärztlichen Bereich, rund 22% auf Psychotherapeuten, knapp 14% auf Nervenärzte und knapp 12% auf Kinder- und Jugendärzte).
  • Die bundesweit einheitlichen Verhältniszahlen zur Arzt-Einwohner-Relation können künftig regional (bspw. aufgrund von regionaler Altersstruktur und Krankheitslast) angepasst werden.
  • Für die Subspezialisierungen im Bereich der fachärztlichen Inneren Medizin gelten künftig Mindest- und Maximal-Quoten, die Auswirkungen auf die Nachbesetzung eines fachinternistischen Sitzes haben sollen. So sollen in einem Planungsbereich mindestens 8% der fachinternistischen Zulassungen rheumatologisch ausgeübt werden. Kardiologen sollen maximal 33% der fachinternistischen Zulassungen eines Planungsbereiches besetzen, Nephrologen maximal 25%, Gastroenterologen maximal 19% und Pneumologen maximal 18%. Inwieweit die Übergabe bspw. einer kardiologischen Praxis in einem Planungsbereich mit mehr als 33% Kardiologen künftig erschwert wird, bleibt abzuwarten.


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