Verbesserung der Versorgungssituation in den Neuen Ländern

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) fordert den Gesetzgeber auf, den drohenden hausärztlichen Versorgungsengpässen in den neuen Bundesländern entgegen zu treten, indem im Falle einer Unterversorgung die gesetzlichen Vorgaben zur Leistungsbegrenzung aufgehoben werden. Es handele sich bei den Versorgungsschwierigkeiten um Strukturprobleme der neuen Bundesländer, die zu ihrer Lösung weitreichende politischer Maßnahmen bedürfen. Die Vorschläge des G-Ba lauten:

  1. In unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Planungsbereichen sollte die Verpflichtung zur Leistungsbegrenzung für die Anstellung eines ganztags- oder zweier halbtags beschäftigter Ärzte in § 101 Abs. 1 Nr. 5 SGB V entfallen.
  2. Sowohl der nach § 101 Abs. 1 Nr. 4 SGB V zugelassene Gemeinschaftspraxis-Partner als auch der angestellte Arzt nach § 101 Abs. 1 Nr. 5 SGB V sollten in unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Planungsbereichen in der Bedarfsplanung entsprechend ihrer Beschäftigung angerechnet werden.

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