Praxiskette (ÜBAG)
– Medizinische Kooperation über Standorte hinweg

Eine überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft (ÜBAG) ist berufs- und zulassungsrechtlich eine echte Gemeinschaftspraxis. Die Besonderheit dieser Kooperationsform besteht darin, dass die beteiligten Ärzte nicht zusammen an einem Ort praktizieren.

Im Gegensatz zur klassischen Gemeinschaftspraxis verbleiben die Partner innerhalb einer ÜBAG an ihren angestammten Praxisstandorten. Ein Umzug unter ein Dach – häufig das größte Hindernis für eine Kooperation – ist also nicht erforderlich. Dieses Merkmal der dezentralen Zusammenarbeit ist die wesentliche Besonderheit dieser Kooperationsform.

Einige Vorteile einer Praxiskette (ÜBAG)

  • Aufschläge auf das RLV und Verschmelzung der RLV
  • Möglichkeit des Arbeitens an allen Standorten
  • Unkomplizierte gegenseitige Vertretung
  • Gemeinsame Anstellung eines Assistenten möglich
  • Erhöhung der Attraktivität für junge Kollegen (Praxisnachfolge!)
  • Ausbau der Verhandlungsstärke gegenüber Kassen und Kliniken
  • Verbindlichkeit im kleineren Kreis (Vorteil gegenüber Praxisnetzen)

Ablauf bei der Gründung

Wir koordinieren für Sie mit Projekt-Erfahrung den Aufbau einer standort-übergreifenden Gemeinschaftspraxis. Der Ablauf umfasst drei Schritte:

  1. Prüfung der Vorteilhaftigkeit des Vorhabens
  2. Definition der Rahmenbedingungen
  3. Erstellung eines Gesellschafts-Vertrages

Nach diesen drei Schritten steht Ihre Praxiskette am Start und ist handlungsfähig.

Controlling einer ÜBAG

Wir steuern die Honorarverteilung und die Zahlungsströme in zahlreichen ÜBAGs bundesweit. Als unabhängiger externer Dienstleister sorgen wir dafür, dass alle Partner einer ÜBAG sicher sein können, eine korrekte Honorarzuteilung aus der ÜBAG zu erhalten. Auch Spezialfälle und Sonderwünsche können wir mit der von uns entwickelten Controlling-Software problemlos abdecken.

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