Bedarfsplanung: GBA beschließt Demografiefaktor
Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat in seiner Sitzung im Juli 2010 in Berlin die Einführung eines demografischen Faktors bei der Berechnung der Bedarfsplanung beschlossen. Damit orientiert sich die Zahl der Arztsitze in einem Planungsbereich zukünftig nicht mehr nur an der Einwohnerzahl, sondern auch an deren Altersstruktur.
Dadurch können beispielsweise in derzeit gesperrten Bezirken mit einem hohen Anteil älterer Einwohner, zusätzliche Arztsitze geschaffen werden. Diese Regelung greift allerdings erst dann, wenn in einem Planungsbezirk eine hohe Fallzahl pro Arztpraxis erreicht wird.
Damit soll verhindert werden, dass in gut versorgten Gebieten aufgrund der Altersstruktur unnötig neue Arztsitze entstehen. Darüber hinaus sollen bei der Besetzung der so neu geschaffenen Sitze Ärzten mit einer geriatrischen Zusatzausbildung Vorrang haben.
Quelle: Deutsches Ärzteblatt Juli 2010