Optimierung Privatabrechnung

Geben Sie Ihrer Privatabrechnung den letzten Schliff …

Die GOÄ (Gebühren-Ordnung für Ärzte) besteht nun ohne wesentliche Veränderungen seit dem Jahr 1996. Trotz laufend steigender Preisindizes gab es seitdem keine Anpassung der Gebührensätze. Eine Novellierung der GOÄ ist zwar vorgesehen. Jedoch ist nicht zu erwarten, dass die Gebührensätze in gleicher Weise steigen, wie das Preisniveau seit 1996.

Sie wollen wissen, ob in Ihrer Privatliquididation noch Luft ist und können folgende Fragen nicht eindeutig beantworten?

  • Wählen Sie die richtige GOÄ-Ziffernkombination?
  • Kennen Sie ggf. andere GOÄ-Ziffernkombinationen, mit denen Sie ein höheres Honorar erzielen können?
  • Sind die gewählten Ziffernkombinationen GOÄ-rechtlich zulässig?
  • Sind Sie in einem privaten Behandlungsfall sicher, welche Steigerungssätze Sie bei den einzelnen GOÄ-Ziffern zum Ansatz bringen können und dürfen?

Wenn Sie bei einer oder mehrerer dieser Fragen unsicher sind, können wir Ihnen helfen, Ihre Privatabrechnung zu optimieren.

Analyse zum Steigerungspotenzial

Wir prüfen für 10 private Standard-Behandlungsfälle, die von Ihnen einzeln über Rechnungen abgebildet wurden, ob Ihre GOÄ-Abrechnung wirtschaftliches Steigerungspotenzial bietet. Zudem prüfen wir, ob Ihre bisherige Abrechnungsstruktur GOÄ-rechtlich zulässig ist.

Für unsere Analyse benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:

  • 10 standardisierte und anonymisierte Privatrechnungen. Entweder solche, die von Ihnen am häufigsten abgerechnet werden oder solche, bei deren Abrechnung Sie nicht sicher sind, ob diese optimal sind.
  • Zu den Rechnungen zugehörige Leistungsdokumentation, ggf. anonymisiert aus den Patientenakten.
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