Der Gesetzliche Privatpatient – was ist das?
In Zusammenarbeit mit der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) führt die IKK-Direkt für diejenigen Versicherten, die Kostenerstattung anstelle des Sachleistungsprinzips wählen, den Wahltarif „Gesetzlicher Privatpatient“ für die haus- und fachärztliche Behandlung ein. „Das nördlichste Bundesland wird damit zur Modellregion, mit anderen Kassenärztlichen Vereinigungen werden Verhandlungen folgen“, so Ralf Hermes, Vorstandsvorsitzender der IKK-Direkt.
Dazu schließt der IKK-Landesverband Nord ausschließlich für seine Mitgliedskasse IKK-Direkt mit der KVSH eine besondere Vereinbarung über die Vergütung der ärztlichen Honorare für das Kalenderjahr 2007. Wählt der Versicherte die Kostenerstattungsvariante, greift die privatärztliche Gebührenordnung (GOÄ) mit einem Faktor von 2,3. In der Kostenerstattungsvariante genießt der Versicherte den Leistungsumfang der Privatversicherung. Hinsichtlich der Behandlung durch Vertragsärzte tritt er wie ein Privatpatient auf. Arznei-, Heil- und Hilfsmittel wie auch die Krankenhausbehandlung werden weiter über die Krankenversichertenkarte abgerechnet.
Hierzu Ralf Hermes: „Die IKK-Direkt stellt sich damit offensiv im Wettbewerb zwischen GKV und PKV auf. Wir machen den Versicherten ein umfassendes und attraktives Angebot, das Beste aus beiden Systemen zu wählen. Das ist ein revolutionärer Ansatz, der die Vorteile beider Systeme kombiniert.“