EBM-Reform erneut verschoben
Die zum 01.01.2019 vorgesehene EBM-Reform ist aufgrund des voraussichtlich zum 01.04.2019 in Kraft tretenden Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) erneut verschoben worden. Ein neuer Termin steht derzeit noch nicht fest.
Allerdings enthält der Entwurf des TSVG bereits einige Vorgaben zum EBM, so z.B. eine Überprüfung der Bewertung technischer Leistungen und eine Förderung der „sprechenden Medizin“. In Abhängigkeit vom Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens werden KBV und Krankenkassen den Zeitplan der EBM-Reform entsprechend anpassen.
Quelle: Abrechnung aktuell, Ausgabe 10/2018