Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) steht bevor
Später als geplant fällt nun doch der Startschuss für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte. Start- und Testregion ist hierbei Nordrhein. Sollte sich in dieser Region die Technik als stabil erweisen, ist eine bundesweite Einführung der eGK geplant. Die nächste Station für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte wäre dann zunächst Bremen, darauf folgend dann Niedersachsen, Westfalen-Lippe und Rheinland Pfalz sowie zum Schluss der Osten und Süden Deutschlands.
Dementsprechend sollen die Vertragsärzte und -psychotherapeuten in Nordrhein ab jetzt die erforderlichen Terminals erhalten, wobei für den Arzt keine zusätzlichen Kosten für Anschaffung und Installation entstehen sollen.
Für den Kauf und die Installationskosten stehen dem Arzt Pauschalen zur Verfügung: Für die Installation € 215, für ein stationäres € 430 und für ein mobiles Kartenterminal € 375. Für ein mobiles Gerät wird allerdings der Nachweis von häufigen Hausbesuchen, Notdiensten oder Fremdpraxen-Besuchen benötigt. Die Zulassung der Geräte obliegt dabei der Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH (gematik).
Nachdem die Praxen dann mit den neuen Geräten und der entsprechenden IT-Infrastruktur ausgestattet sind, sollen die Versicherten graduell die neue, elektronische Gesundheitskarte erhalten. Gegenüber der alten Versichertenkarte, die mit einem Speicherchip ausgestattet ist, enthält die neue Versichertenkarte dabei einen Prozessor, durch den es möglich ist, größere Datenmengen zu speichern.
Neben dem Foto des Inhabers, können auf der eGK insgesamt folgende Daten gespeichert werden: übliche Stamm- bzw. Adressdaten, eine neue lebenslange Versichertennummer, das Formular E111 (Auslandskrankenschein), elektronische Arzneimitteldokumentation und das elektronische Rezept. (Weitere Informationen zur eGK bei Datenschutz.org.)