Für Sie gelesen: Das Gesundheitskapitel im Koalitionsvertrag

Das Gesundheitskapitel im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und FDP enthält einige bemerkenswerte Passagen. Vieles ist zwar noch recht vage gehalten, anderes bereits recht konkret. Nachfolgend haben wir für Sie drei Aussagen herausgearbeitet, die wir für besonders interessant halten:

1. KVen
„Die Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen […] ist ein tragendes Ordnungsprinzip. Dieses Prinzip gilt es zu bewahren und modernen Verhältnissen anzupassen. Die Kassenärztlichen Vereinigungen müssen künftig mehr Flexibilität bei der Gestaltung der Vergütung erhalten.“

Kommentar:
Die KVen bleiben bestehen, werden aber umgestaltet.

2. MVZ
„MVZ sollen nur unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden. Geschäftsanteile können nur von zugelassenen Ärztinnen und Ärzten sowie Krankenhäusern gehalten werden. Wesentlich ist dabei vor allem, dass die Mehrheit der Geschäftsanteile und Stimmrechte Ärztinnen und Ärzten zusteht und das MVZ von Ärztinnen und Ärzten verantwortlich geführt wird.“

Kommentar:
Nimmt man diese Passage wörtlich, dann können MVZ-Anteile künftig nicht mehr von Investoren gehalten werden (auch nicht über Zwischengesellschaften). Auch Kliniken können MVZ dann nur noch gründen, wenn sie Ärzte daran beteiligen.

3. Kostenerstattung
„Wir wollen die Transparenz für Ärztinnen und Ärzte sowie Versicherte erhöhen. Deshalb wollen wir die Möglichkeiten der Kostenerstattung ausweiten. Es dürfen dem Versicherten durch die Wahl der Kostenerstattung keine zusätzlichen Kosten entstehen.“

Kommentar:
Ein Abbau von finanziellen Hürden für die Patienten könnte nun endlich dem Prinzip der Kostenerstattung Auftrieb geben.

Neben diesen drei Punkten gibt es zahlreiche andere Baustellen, denen sich der neue Gesundheitsminister Dr. Philipp Rösler nun annehmen muss. In das Gesundheitswesen dürfte durchaus Bewegung kommen.


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