Gestaltung der Praxisübergabe mit Übergangskooperation

Eine Übergangsgemeinschaft entsteht, wenn der Praxisnachfolger für eine Übergangszeit in die Praxis integriert wird und Praxisinhaber und Praxisnachfolger eine Zeit lang (bspw. 4 Quartale) gemeinsam in der Praxis arbeiten. Eine Übergangsgemeinschaft kann für beide Partner sehr vorteilhaft sein, birgt aber auch Risiken.
 
Mögliche Vorteile einer Übergangsgemeinschaft:
 
•    Entlastung des Praxisinhabers
•    Einarbeitung und Einführung des Praxisnachfolgers
•    Patientenbindung und Sicherung der Umsätze
•    Vorbereitung der Zulassungs-Übertragung auf Praxisnachfolger
 
Mögliche Risiken einer Übergangsgemeinschaft:
 
•    Reduzierte Entnahmemöglichkeiten für Praxisinhaber
•    Aufwand bei ungeplanter Trennung vom Praxisnachfolger
•    Steuerliche Nachteile bei Veräußerung von Praxisanteilen in zwei Tranchen
•    Uneinigkeit bzgl. Restkaufpreis am Ende der Übergangsgemeinschaft
 
Entscheidend für den Erfolg einer Übergangsgemeinschaft ist deren passende Ausgestaltung, die im Vorfeld möglichst genau formuliert werden sollte. Zu klären ist ERSTENS der persönliche Status des Praxisnachfolgers während der Übergangsgemeinschaft (angestellter Arzt oder Partner einer zeitlich befristeten Gemeinschaftspraxis). Zu klären ist ZWEITENS der Zulassungs-Status des Praxisnachfolgers während der Übergangsgemeinschaft (Job-Sharer oder Tätigkeit auf halber Zulassung). Insgesamt ergeben sich hieraus vier Grundtypen einer Übergangsgemeinschaft bzw. Übergangskooperation:
 
1.    Praxisnachfolger als angestellter Job-Sharer
2.    Praxisnachfolger als Job-Sharing-Partner in Gemeinschaftspraxis
3.    Praxisnachfolger als angestellter Arzt auf halber Zulassung
4.    Praxisnachfolger als Gemeinschaftspraxis-Partner mit halber Zulassung
 
Besondere Bedeutung für den Erfolg einer Übergangskooperation hat erfahrungsgemäß eine für beide Seiten individuell passende und angemessene Gewinnverteilung (Partnermodell) bzw. Gehaltsregelung (Angestelltenmodell) während der Zusammenarbeit. Sodann sind mit Steuerberater und Rechtsanwalt die steuerlichen und juristischen Aspekte zu gestalten. So muss je nach Grundtypus bspw. die Vertragsarztzulassung geteilt bzw. das Nachbesetzungsverfahren rechtzeitig eingeleitet werden. Wird eine zeitlich befristete Gemeinschaftspraxis gegründet, so ist die steuerliche Gestaltung wichtig, da die Praxis üblicherweise in zwei Tranchen veräußert wird (zu Beginn der Übergangskooperation und bei deren Auflösung). In diesem Fall ist zudem vertraglich der Fall der ungeplanten Trennung zu regeln.
 
Tipp: Wir haben hierzu für Sie ein kurzes Info-Video erstellt. Wenn Sie weitere Beratung zur wirtschaftlich vorteilhaften Ausgestaltung einer Übergangsgemeinschaft wünschen, kontaktieren Sie bitte einen unserer Berater unter 0221 / 139 836-0.
 


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