Honorarregress bei Überschreiten von Plausibilitätsgrenzen

KVen dürfen bei Überschreiten der Plausibilitätsgrenzen unmittelbar einen Honorarregress aussprechen. Dies hat das Sozialgericht Marburg in einem aktuellen Urteil (Az: S 12 KA 217/12 ER) festgestellt. Neben erheblichen finanziellen Rückforderungen drohen den betroffenen Ärzten auch berufs- und strafrechtliche Sanktionen. Die Einhaltung der Plausibilitätsgrenzen in Tages- und Quartalsprofilen sollte daher in jeder Praxis sauber überwacht werden.

Quelle: RA S. Kleinke, Kanzlei am Ärztehaus in Münster (Abrechnung aktuell 11/2012)

Ergänzender Hinweis aus unserer Beratungserfahrung: Einige (aber nicht alle) KVen überprüfen die Zeit-Profile in Gemeinschaftspraxen auch arztbezogen, nicht nur auf Ebene der Gemeinschaftspraxis.


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