Honorarvorteile im MVZ

Die Gründung eines MVZ oder einer fachübergreifenden Gemeinschaftspraxis kann zu Honorarvorteilen führen, muss dies aber nicht. In KVen mit Fallpunktzahl (Westfalen-Lippe, Bayern, Niedersachsen, Hessen) können interdisziplinäre Kooperationen erheblichen wirtschaftlichen Nutzen bringen – auch und gerade in Zeiten der Budgetierung. Vorteile entstehen immer dann, wenn sich eine große Praxis mit geringer Fallpunktzahl (z.B. eine fallzahlstarke Gynäkologie) mit einer kleinen Praxis mit hoher Fallpunktzahl (z.B. eine kleine Anästhesie) zusammen schließt. Da in einem MVZ oder einer Gemeinschaftspraxis die Fallpunktzahlen der beteiligten Ärzte gemittelt werden, profitiert der größere Partner durch die Anhebung der Fallpunktzahlen überproportional. Eine exakte Honorarsimulation hilft, die wirtschaftlichen Effekte vorab einzuschätzen.


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