MVZ GmbH: Steuerliche Vor- und Nachteile bei der Veräußerung

Die MVZ-GmbH hat steuerlich einige Besonderheiten, die bei der Veräußerung an einen Nachfolger beachtet werden sollten.
 
Aus Sicht des Käufers ist der wichtigste Unterschied beim Kauf einer GmbH bzw. GmbH-Anteilen, dass er den Kaufpreis nicht abschreiben kann. Er kann sich also keine steuerliche Entlastung auf den Kaufpreis holen. Bei einem Kaufpreis von 500.000 Euro würde er sich beim Kauf einer Einzelpraxis oder eines Praxisanteils verteilt über fünf bis zehn Jahre (je nach Art der Praxis) eine Steuerentlastung von rd. 200.000 Euro im Spitzensteuersatz vom Finanzamt „wiederholen“. Bei einer GmbH ist dies nicht möglich. Dies kann dazu führen, dass für GmbH-Anteile geringere Kaufpreise gezahlt werden.
 
Aus Sicht des Verkäufers ist der geringere Kaufpreis ärgerlich. Er profitiert aber zumindest von einer Begünstigung: Unabhängig von seinem Alter unterliegt der Verkauf von GmbH-Anteilen immer dem sogenannten Teileinkünfteverfahren. Das bedeutet, dass von dem Veräußerungsgewinn nur 60 % seinem persönlichen Steuersatz unterliegen. 40 % bleiben also steuerfrei – und das gilt für alle GmbH-Beteiligungen, also auch mehrere und unabhängig von seinem Alter oder sonstigen Beschränkungen.
 
Fazit
Die Umwandlung in eine GmbH sollte aus steuerlichen Aspekten gut bedacht werden, da sich hieraus erhebliche Effekte auf den später zu erzielenden Veräußerungspreis ergeben können.
 
Quelle: Steuerberater Dipl.-FW (FH) Christoph Gasten, LL.M., www.laufmich.de


In Kontakt bleiben: