Wenn Krankenbesuche heilend wirken
Vor allem hausärztlichen Praxen dürfte nach einem Urteil des Finanzgerichts in München (24.09.02, AZ 6 K 2412/01) eine neuartige Art von Attest ins Haus stehen, auf dem Ärzte bescheinigen, dass die Angehörigenbesuche zur Heilung und Linderung der Krankheit beitragen können. Bei dem zu verhandelnden Fall wollten Familienangehörige Besuchsfahrten zu einem erkrankten Angehörigen steuerlich geltend gemacht. Hiergegen sträubte sich das Finanzamt, dass in den Fahrten sogenannte typische Aufwendungen der Lebensführung sah. Mit einem Attest dagegen stehen die Chancen gut, den Fiskus an der Heilung durch Angehörige zu beteiligen.
Quelle: Schade-Brief