Wer IGeLt, braucht Rückgrat!
Keine Leistung ohne Vergütung, deshalb müssen wir konsequent jede Leistung außerhalb des GKV-Leistungskatalogs nur gegen Rechung oder Barquittung nach GOÄ erbringen. Leistungen wie Sportatteste und sonstige Tauglichkeitsuntersuchungen für berufliche oder private Belange auf „Chipkarte“ abzurechnen, ist schlicht und ergreifend Abrechnungsbetrug. Diese Leistungen ohne Berechnung zu erbringen, ist wirtschaftlich äußerst fragwürdig und außerdem ein glatter Verstoß gegen die ärztliche Berufsordnung!
Eine Privatliquidation von gewünschten und deshalb freiwilligen Leistungen außerhalb der EBM-Medizin ist ein Muss und sollte folgenden Kriterien genügen:
Die gewünschte Leistung und deren Liquidation erklären und beides in schriftlicher Form auf einem Vordruck niederlegen, aber dem Patienten Bedenkzeit und die freie Entscheidung überlassen, diese Leistung abzufordern. Niemals aber darüber diskutieren, feilschen, streiten oder gar sich rechtfertigen – Qualität hat ihren Preis und wer diesen Preis (und sei es der eher symbolische Steigerungssatz von 1.0) nicht bezahlen will, bekommt nicht die gewünschte Leistung oder soll sich einen Kollegen suchen, der es „billiger“ macht.
Dr. Richard Beitzen
(niedergelassener Arzt u. Praxismanager), Siegburg