Wie funktioniert eigentlich das Laborbudget?

Das Verstehen der KV-Honorarbescheide ist eine Kunst für sich. Viele Praxisinhaber sind daher nicht in der Lage, die Entstehung des eigenen Honorars nachzuvollziehen. Also fehlt auch die Möglichkeit, Reserven und Potenziale zu erkennen und zu nutzen. So geht regelmäßig Geld verloren.

Ein Bereich, der vielfach besondere Rätsel aufgibt, ist die Laborabrechnung. Daher hier ein kurzer Leitfaden:

  1. Jede Fachgruppe hat ein Laborbudget für allgemeine Laborleistungen (für Hausärzte z.B. 65 Punkte/Fall) und eins für spezielle Laborleistungen (für Hausärzte z.B. 70 Punkte/Fall)
  2. Alle selbst erbrachten (Kap. 32.2) und veranlassten (Kap. 32.3) Laborleistungen werden voll vergütet (auch bei Budgetüberschreitung!)
  3. Pro Fall bekommen Sie die Ziffer 32000 (Laborgrundgebühr) gutgeschrieben (für Hausärzte z.B. 15 Punkte/Fall)
  4. Pro Fall bekommen Sie die Ziffer 32001 (Wirtschaftlichkeitsbonus) gutgeschrieben (für Hausärzte z.B. 40 Punkte/Fall)
  5. Wenn Ihre Laborleistungen (32.2 + 32.3) Ihr Laborbudget überschreiten, wird der Wirtschaftlichkeitsbonus gekürzt – maximal bis auf 0 Punkte
  6. Fazit: Wenn Sie Ihr Laborbudget leicht überschreiten, kann es sinnvoll sein, Laborleistungen zurück zu fahren. Denn diese werden Ihnen nicht vergütet, da in gleichem Maße der Wirtschaftlichkeitsbonus gekürzt wird.

Achtung: Patienten mit bestimmten Krankheitsfällen bleiben bei der Laborbudget-Berechnung außen vor, wenn sie mit den Ausnahmeziffern 32005 bis 32023 gekennzeichnet werden. Achten Sie unbedingt darauf, die Ausnahmeziffern nicht nur in Ihrer EDV, sondern auch auf den Laborscheinen anzubringen. Anderenfalls zehren die veranlassten Leistungen für diese Patienten Ihren Wirtschaftlichkeitsbonus auf.

Tipp: Ihr individuelles Laborbudget und vieles mehr wird durch unseren Abrechnungs-Check für nur EUR 150 verständlich aufbereitet. Wir analysieren die Abrechnungsdaten auf Ihrer Abrechnungs-Diskette Quartal IV/2005. Sie erhalten betriebswirtschaftliche Hinweise zur Optimierung Ihrer Budgets, zur Regress-Vermeidung und können Ihren KV-Honorarbescheid prüfen. Bei Interesse schicken Sie uns einfach ein Fax an 0221 / 139 836-65. Hinweis: Der Abrechnungs-Check ist keine Rechtsberatung. Für die rechtliche Beratung wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt, den wir Ihnen gerne empfehlen können.


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