Wie Kliniken in Bayern den ambulanten Honorartopf anzapfen

Der HVV Bayern sieht die Besonderheit vor, dass eine Gemeinschaftspraxis oder ein MVZ, in dem eine unbudgetierte Fachgruppe vertreten ist, insgesamt unbudgetiert ist. Für Kliniken heißt das: Man nehme einen Strahlentherapeuten, lasse diesen bei der KV Bayerns zu (keine Bedarfsplanung!) und integriere ihn in das eigene MVZ. Ergebnis: Ein unbudgetiertes MVZ. Alle neben dem Strahlentherapeuten in das MVZ integrierten budgetierten Fachgruppen haben dann freie Bahn bei der Leistungsabrechnung.

Kleiner Tipp: Dieselbe Chance besteht natürlich auch für Gemeinschaftspraxen in Bayern. Unbudgetiert in Bayern sind z.B. die Neurochirurgen.


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