Betriebswirtschaftliches Glossar für die Arztpraxis

In dieser Ausgabe unseres Newsletter veröffentlichen wir den siebten Teil unseres kleinen betriebswirtschaftlichen Glossars für Ärzte. Das Glossar umfasst insgesamt zehn Teile und ist nach Abschluss der Serie als Merkblatt zu beziehen.

Teil 7: Fixkosten
Die Fixkosten sind ein Teil der Gesamtkosten, welche hinsichtlich der Änderung der Fallzahl in einem bestimmten Zeitraum konstant bleiben. Es handelt sich dabei beispielsweise um Abschreibungen auf die Praxiseinrichtung, Raum- oder Personalkosten. Das Gegenteil der Fixkosten sind die variablen Kosten.

Bei einem hinreichend langfristigen Betrachtungszeitraum gibt es keine Fixkosten (bspw. räumliche und personelle Erweiterung der Praxis bei dauerhafter Fallzahlsteigerung).

Möglichkeiten, die Fixkosten auf einzelne Fälle umzulegen, sind:

  • Einfache Division der Fixkosten durch die Fallzahl
  • Verteilung der Fixkosten nach dem Aufwand eines Falles
  • (z.B. Kontakthäufigkeit oder ärztlicher Aufwand)


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