Betriebswirtschaftliches Glossar für die Arztpraxis

In dieser Ausgabe unseres Newsletter veröffentlichen wir den vierten Teil unseres kleinen betriebswirtschaftlichen Glossars für Ärzte. Das Glossar umfasst insgesamt zehn Teile und ist nach Abschluss der Serie als Merkblatt zu beziehen.

Teil 4: Gewinn
Der steuerliche Gewinn wird in der Gewinnermittlung des Steuerberaters ausgewiesen. In diese gehen neben dem Praxis-Umsatz alle steuerlich ansetzbaren Aufwände und Kosten ein (z.B. Personalkosten, Raumkosten etc.).

Nicht steuerlich ansetzbare Aufwandspositionen (z.B. die Arbeit des Praxisinhabers, Verzinsung des eingesetzten eigenen Kapitals) werden in der Gewinnermittlung durch den Steuerberater nicht verbucht.

Um vom steuerlichen zum betriebswirtschaftlichen Praxis-Gewinn zugelangen, müssen daher diese sogenannten kalkulatorischen Kosten ergänzt werden.

Eine Praxis arbeitet nur dann im betriebswirtschaftlichen Sinne rentabel, wenn nach Abzug der kalkulatorischen Kosten ein betriebswirtschaftlicher Gewinn verbleibt.


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