CE-Kennzeichnung bei Neugeräten beachten

Bei Medizin-Geräten, die nach dem 14.6.1998 neu in Verkehr gebracht werden, ist eine CE-Kennzeichnung Pflicht. „Inverkehrbringung“ bezieht sich dabei auf den Betreiber. Ein Röntgen-Gerät von 1996, das Sie von einem Krankenhaus in Ihre Praxis übernehmen, wird neu in Verkehr gebracht und benötigt eine CE-Kennzeichnung.


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