Finanzamt bedient sich bei Praxisabgebern

Der Freibetrag für Gewinne aus der Veräußerung einer Praxis oder eines Anteils an einer Personengesellschaft (z.B. als GbR geführte Praxisgemeinschaft) wurde von 51.200 Euro auf 45.000 Euro gesenkt. Der für den restlichen Gewinn unter bestimmten Bedingungen geltende halbe Steuersatz wurde gleichzeitig auf 56 % erhöht.

Rechenbeispiel: Bei einem Praxis-Veräußerungserlös von EUR 150.000 fallen EUR 4.900 mehr an Steuern an als bisher, bei einem Praxis-Veräußerungserlös von EUR 100.000 sind es EUR 2.300.

Quelle: Steuerberater Hans-Joachim Hoffmann, Bad Nenndorf


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