Gewinnverteilung in der Gemeinschaftspraxis
Ein besonders häufiger Anlass für externe Beratung ist die Gestaltung der Gewinnverteilung in Gemeinschaftspraxen. Erfahrungsgemäß stellt sich die Frage nach einer individuell passenden Gewinnverteilung nicht nur bei der Gründung einer Gemeinschaftspraxis. Auch in bestehenden Gemeinschaftspraxen entsteht bei einzelnen oder allen Partnern ggf. der Wunsch, die Gewinnverteilung an veränderte Gegebenheiten anzupassen.
Eine gelungene und individuell passende Gestaltung der Gewinnverteilung ist zentral und entscheidend für die Zufriedenheit der Partner und für den Praxiserfolg. Grundsätzlich kann der Praxisgewinn anhand verschiedener Kriterien auf die Praxispartner verteilt werden. Neben den Praxisanteilen kommt bspw. der erzielte Umsatz, die eingebrachte Arbeitszeit oder auch die Übernahme von besonderen Aufgaben im Praxismanagement in Frage. Keineswegs müssen sich die Partner für ein Kriterium entscheiden. In der Praxis durchaus bewährt haben sich Gewinnverteilungsmodelle, bei denen bspw. die Hälfte des Gewinnes nach Praxisanteilen auf die Partner verteilt wird, die andere Hälfte jedoch nach der von jedem Partner erbrachten Leistung (gemessen bspw. am erzielten Honorar).
Besondere Sorgfalt sollte bei der Ausgestaltung eines Gewinnverteilungsmodells den Details gewidmet werden. Wie wird der von angestellten Ärzten erzielte Gewinn verteilt? Wie kann eine Konkurrenzsituation zwischen den Partnern verhindert werden? Und was passiert, wenn ein Partner seine Arbeitszeit bspw. aus Altersgründen reduzieren möchte? Da sich diese und ähnliche Fragen in vielen Gemeinschaftspraxen gleichermaßen stellen, kann auf Erfahrungswerte zur Praxis-Tauglichkeit verschiedener Modelle zurück gegriffen werden.
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