Wachstum trotz Job-Sharing

Aus dem am 23. Juli 2015 in Kraft getretenen Versorgungsstärkungsgesetz (VSG) ergibt sich eine neue Perspektive für unterdurchschnittlich große Praxen. Solche Praxen können künftig auch im gesperrten Planungsbereich mithilfe eines angestellten Arztes oder eines Praxispartners bis zum Fachgruppendurchschnitt wachsen. Möglich wird dies durch eine Anpassung der Regelungen zum Job-Sharing. Demnach können unterdurchschnittlich große Job-Sharing-Praxen trotz Job-Sharing ihr Leistungsvolumen bis zum Fachgruppendurchschnitt steigern.
 
Diese Regelung erleichtert in entsprechenden Fällen z.B. die wirtschaftlich tragfähige Ausgestaltung von Übergangskooperationen mit dem Ziel der späteren Praxisabgabe.
 
Quelle: Arzt- und Medizinrecht kompakt


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